Allgemeine Geschäftsbedinungen der EH-IT-Computer
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der EH-IT-Computer – und dem Kunden (auch Käufer) für Verträge über Hardware, Software, Service und andere vereinbarte Leistungen (Vertragsgegenstand, Waren).
2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Anerkennung anderer AGB oder Ausschluss dieser AGB ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens der EH-IT möglich. Sollte der Kunde mit der Geltung dieser AGB nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir behalten uns dann vor, unser Angebot oder unsere Annahme unverzüglich zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendeiner Art gestellt werden können.
§ 2 Angebotsbindung, Zustandekommen des Vertrages
1. An seine Angebote ist die EH-IT nicht gebunden, sie können innerhalb von fünf Werktagen angenommen werden.
2. Ein Vertrag kommt regelmäßig erst mit einer schriftlichen Annahme (i.d.R. Auftragsbestätigung) durch EH-IT zustande; Lieferung oder Rechnungsstellung stehen dem im Zweifel gleich.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise
1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten, die von EH-IT anderweitig schriftlich angenommenen oder im Zweifel die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Die Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung, Installation, Einweisung und sonstige Nebenleistungen sind in den Preisen nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen. Bei Teillieferungen nach § 4 Abs. 1 dieser AGB kann EH-IT die gelieferten Waren gesondert in Rechnung stellen.
3. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Tatsächliche Einzugsspesen kann EH-IT in Rechnung stellen.
4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt EH-IT unbenommen.
6. Wird EH-IT eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt, die die Nichterfüllung des Vertrages befürchten lässt, kann EH-IT offene Beträge sofort fällig stellen und Leistung von Sicherheiten fordern. Verweigert der Kunde die Gegenleistung endgültig, kann EH-IT vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Lieferung
1. EH-IT ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
2. Sofern nicht die Installation der Ware durch EH-IT an einem bestimmten Ort vereinbart wurde (Bringschuld) oder sich diese aus der Natur der Sache ergibt, so handelt es sich um eine Holschuld des Käufers.
3. EH-IT versendet die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort (Schickschuld), die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird. Dies gilt auch, wenn der Versand durch den EH-IT Lieferdienst erfolgt, die Gefahr geht dann bei Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Im übrigen gilt § 7 dieser AGB. Die vorstehende Regelung zum Gefahrübergang gilt nicht gegenüber einem Verbraucher.
4. Ist eine Schickschuld vereinbart, kann EH-IT die Waren für den Transport versichern. Im Schadensfall tritt EH-IT die Ansprüche aus der Versicherung an den Kunden ab, sobald dieser seine Vertragspflicht erfüllt und die Versicherungsprämie erstattet hat.
5. Der Käufer kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins EH-IT schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt EH-IT in Verzug.
6. EH-IT ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn hinsichtlich der betroffenen Ware ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde; in diesem Fall sind eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einem grob fahrlässigen Verhalten von EH-IT beruht bzw. zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. EH-IT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2. Im unternehmerischen Verkehr behält EH-IT sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
3. Ware, an der EH-IT aus vorstehenden Bestimmungen Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.
4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für EH-IT als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne EH-IT zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von EH-IT anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Ware. Mit Zahlung des Kaufpreises nach Abs. 1, 2 geht das Miteigentum EH-ITs auf den Kunden über. Entsprechendes gilt bei Verbindung oder Vermischung. Auch Ware, an der EH-IT Miteigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.
5. Der unternehmerische Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Der Kunde tritt die ihm aus der Veräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der betroffenen Vorbehaltsware an EH-IT ab. Der Käufer ist nicht zur Weiterveräußerung berechtigt, wenn die vorstehende Abtretung aus irgendeinem Grund ausgeschlossen ist.
6. Übersteigt der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und der Wert der anderen EHIT dienenden Sicherheiten die Gesamtforderung EH-ITs um mehr als 20%, ist EH-IT auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von EH-IT verpflichtet.
7. Vorbehaltsware darf nicht verliehen, verpfändet oder in sonstiger Weise zur Sicherungsübereignung genutzt werden. Die Veräußerung durch Endabnehmer ist ausgeschlossen.
8. Der Kunde verwahrt Vorbehaltsware unentgeltlich für EH-IT und behandelt sie pfleglich.
9. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, Beschädigungen sowie Besitz- und Ortswechsel sind EH-IT unverzüglich anzuzeigen.
10. Bei grober Verletzung der vereinbarten Sorgfalts- und Zahlungspflichten kann EH-IT vom Vertrag zurücktreten. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde weiter alle Kosten zur Aufhebung des Zugriffs zu tragen.
11. Im unternehmerischen Verkehr kann EH-IT bei Zahlungsverzug des Kunden zunächst die Weiterveräußerungsermächtigung widerrufen. Auch kann die Forderungseinziehungsbefugnis widerrufen werden. EH-IT ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese über den Forderungsübergang zu unterrichten und die Forderungen einzuziehen. Das Herausverlangen nach Abs. 10 ist im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag aufzufassen. Nach vorheriger Androhung kann EH-IT die zurückerlangte Ware angemessen verwerten und den Verwertungserlös mit der Forderung verrechnen. Bei Zahlung wird EH-IT den Kunden innerhalb handelsüblicher Lieferfrist neu beliefern.
§ 6 Gewährleistung, Garantie, Wartungsverträge
1. Hat der Kunde Gewährleistungsansprüche gegen Dritte, so hat er diese in Anspruch zu nehmen;EH-IT wird den Kunden in diesen Fällen darauf hinweisen und ihm alle notwendigen Informationen verschaffen. Bei Erfolglosigkeit der Inanspruchnahme des Dritten erfüllt EH-IT berechtigte Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, ohne dass der Kunde vorher gegen den Dritten gerichtlich vorgehen muss.
2. Bei Vorliegen einer Herstellergarantie ist der Kunde verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen, wenn er dadurch den Gewährleistungsansprüchen entsprechende oder darüber hinausgehende Rechte hat und er vor oder bei Vertragsschluss Kenntnis von der Herstellergarantie erhielt. Kommt der Garantiegeber seinen Pflichten nicht oder nur unangemessen nach, bleiben die Gewährleistungsansprüche gegen EH-IT unberührt.
3. Gewährleistungsansprüche werden durch Wartungsverträge zwischen EH-IT und dem Kunden nicht berührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Beim Verkauf von Neuware an einen Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine in Angeboten genannte Garantiefrist ist nicht mit der Gewährleistungsfrist gleichzusetzen.
5. Für als gebraucht verkaufte Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen; dies gilt nicht gegenüber einem Verbraucher.
6. Mängel sind EH-IT schriftlich mitzuteilen.
7. EH-IT ist im Gewährleistungsfall zunächst nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung verpflichtet; dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. EHIT stimmt sein Vorgehen mit dem Kunden ab.
8. Solange der Kunde durch sein gesamtes Verhalten oder das Vorenthalten wesentlicher Informationen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verhindert, liegt kein Fehlschlagen dieser vor.
§ 7 Schadensersatz
1. EH-IT haftet in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten EH-ITs oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen wird nur gehaftet, sofern es sich um Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt; die Haftung ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kommt es zu Verletzungen von Leben Körper oder Gesundheit, so wird auch bei leicht fahrlässigem Verhalten in voller Höhe gehaftet.
2. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
3. Die Sicherung von Daten auf Datenträgern obliegt dem Kunden.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
1. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung EH-ITs ist nicht zulässig; § 354 a HGB bleibt unberührt.
2. Änderungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist Bonn Gerichtsstand. Bonn ist auch Gerichtsstand, wenn der Käufer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt auch bei Ansprüchen aus Schecks und Wechseln.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) und anderer Konventionen über das Recht des Warenverkehrs ist ausgeschlossen.
5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Stand 01.11.2010
Unsere allgemeinen Beschäftigungen können Sie sich hier downloaden.